RS Vwgh 1951/7/4 1852/48

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.07.1951
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40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

y29920;

Rechtssatz

Eine Beschlagnahme (Verfallserklärung) ist nicht hinsichtlich Gegenständen zulässig, die in der Zukunft vermutlich widerrechtlich verwertet werden sollen (Hier: Zum Verkauf entgegen dem BDStG bereitgestellte Waren).

*

E 4.7.1951, 1852/48 #1 VwSlg 2180 A/1951

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1951:1948001852.X01

Im RIS seit

09.11.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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