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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs1;Rechtssatz
Aufwendungen zur Verbesserung des früheren Zustandes sind vom Einkommen abzusetzen, wenn sie mit der Einkommensquelle in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen.
Schlagworte
Bezüge die nicht als Einkommen anzusehen sind NICHTEINKOMMEN keinEINKOMMENEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1951:1950001810.X08Im RIS seit
26.11.2001