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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §13 Abs1;Rechtssatz
In anderen Fällen als Einkünften aus Unternehmungen mit schwankenden Betriebsvermögen sind dem nach den Bestimmungen des § 13 KOVG ermittelten Wert der Einnahmen die Ausgaben gegenüberzustellen. Ausgaben sind alle mit der betreffenden Bezugsquelle zusammenhängenden Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Der Überschuss dieser Einnahmen über die Ausgaben ist das Einkommen.In anderen Fällen als Einkünften aus Unternehmungen mit schwankenden Betriebsvermögen sind dem nach den Bestimmungen des Paragraph 13, KOVG ermittelten Wert der Einnahmen die Ausgaben gegenüberzustellen. Ausgaben sind alle mit der betreffenden Bezugsquelle zusammenhängenden Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Der Überschuss dieser Einnahmen über die Ausgaben ist das Einkommen.
Schlagworte
Bezüge die nicht als Einkommen anzusehen sind NICHTEINKOMMEN keinEINKOMMENEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1951:1950001810.X06Im RIS seit
26.11.2001