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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y15416;Rechtssatz
Die Behörde darf sich auch im Falle einer zulässigen Schätzung über ein erhebliches Vorbringen des Steuerpflichtigen nicht hinwegsetzen, ohne es zu prüfen.
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E 6.7.1951, 1653/48 #2 VwSlg 440 F/1951
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1951:1948001653.X02Im RIS seit
06.07.1951