RS Vwgh 1951/7/6 1653/48

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Veröffentlicht am 06.07.1951
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15416;

Rechtssatz

Die Behörde darf sich auch im Falle einer zulässigen Schätzung über ein erhebliches Vorbringen des Steuerpflichtigen nicht hinwegsetzen, ohne es zu prüfen.

*

E 6.7.1951, 1653/48 #2 VwSlg 440 F/1951

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1951:1948001653.X02

Im RIS seit

06.07.1951
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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