RS Vwgh 1951/7/6 1653/48

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Veröffentlicht am 06.07.1951
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15415;

Rechtssatz

Die Befugnis der Behörde, den Gewinn aus Gewerbebetrieb wegen Mangelhaftigkeit der Buchführung zu schätzen, ist nicht durch ein Verschulden des Steuerpflichtigen bedingt. In der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ist nämlich keineswegs eine Strafe zu erblicken.

*

E 6.7.1951, 1653/48 #1 VwSlg 440 F/1951

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1951:1948001653.X01

Im RIS seit

06.07.1951
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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