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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y15415;Rechtssatz
Die Befugnis der Behörde, den Gewinn aus Gewerbebetrieb wegen Mangelhaftigkeit der Buchführung zu schätzen, ist nicht durch ein Verschulden des Steuerpflichtigen bedingt. In der Schätzung der Besteuerungsgrundlagen ist nämlich keineswegs eine Strafe zu erblicken.
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E 6.7.1951, 1653/48 #1 VwSlg 440 F/1951
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1951:1948001653.X01Im RIS seit
06.07.1951