RS Vwgh 1951/9/25 0583/51

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Veröffentlicht am 25.09.1951
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
55 Wirtschaftslenkung

Norm

AVG;
WiederaufbauG 1922 §15 Abs2 lita;

Rechtssatz

Der Bescheid, womit dem Eigentümer die Beseitigung des auf seiner Liegenschaft lagernden Schuttes aufgetragen wird, ist ein konstitutiver Verwaltungsakt, für den die Sach- und Rechtslage zur Zeit seiner Erlassung maßgebend ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1951:1951000583.X01

Im RIS seit

12.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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