Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG;Rechtssatz
Der Bescheid, womit dem Eigentümer die Beseitigung des auf seiner Liegenschaft lagernden Schuttes aufgetragen wird, ist ein konstitutiver Verwaltungsakt, für den die Sach- und Rechtslage zur Zeit seiner Erlassung maßgebend ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1951:1951000583.X01Im RIS seit
12.12.2001