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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §193;Rechtssatz
Durch Wertfortschreibung können auch Fehlbewertungen, die sich bei der letzten Einheitsbewertung ergeben haben, für die Zukunft bereinigt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1951:1951000848.X01Im RIS seit
14.01.2002