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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs1 litb;Beachte
y17287; yk17817Rechtssatz
Unter neuen "Tatsachen" oder Beweismitteln, deren Hervorkommen die Wiederaufnahme des Verfahrens zu rechtfertigen vermöchte, können nur Elemente des steuerlich zu beurteilenden Sachverhaltes verstanden werden, nicht aber etwa die Verlautbarung eines Erlasses zur Auslegung einer Gesetzesvorschrift.
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E 3.10.1951, 1117/50 #2 VwSlg 467 F/1951
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1951:1950001117.X02Im RIS seit
03.10.1951