Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §276 Abs1;Beachte
y16802; yk16932Rechtssatz
Die Abweisung einer Berufung gegen einen Steuerbescheid hält nicht einen über die Berufung ergangenen Einspruchsbescheid aufrecht, sondern stellt den Steuerbescheid wieder her. *
E 5.10.1951, 934/51 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1951:1951000934.X01Im RIS seit
05.10.1951