RS Vwgh 1951/10/10 1806/50

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Veröffentlicht am 10.10.1951
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y12531;

Rechtssatz

Eine Ausfüllung unechter Gesetzeslücken im Wege der Analogie ist im Abgabenrecht wie im Strafrecht (in diesem überdies auch bei echten Gesetzeslücken) unzulässig.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1951:1950001806.X01

Im RIS seit

22.10.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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