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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y12531;Rechtssatz
Eine Ausfüllung unechter Gesetzeslücken im Wege der Analogie ist im Abgabenrecht wie im Strafrecht (in diesem überdies auch bei echten Gesetzeslücken) unzulässig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1951:1950001806.X01Im RIS seit
22.10.2001