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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §4 Abs1;Rechtssatz
Ist eine Gesundheitsstörung zum Teil auf eine Dienstbeschädigung zurückzuführen, zum Teil anlagebedingt, so gebührt nur ein entsprechender Teil an Leistungen aus der Kriegsopferversorgung.
Schlagworte
Besondere Rechtsprobleme VerschlimmerungsanteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1951:1950002528.X02Im RIS seit
10.11.2004