RS Vwgh 1951/11/9 2528/50

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Veröffentlicht am 09.11.1951
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Index

67 Versorgungsrecht

Norm

KOVG 1957 §4 Abs1;
  1. KOVG 1957 § 4 heute
  2. KOVG 1957 § 4 gültig ab 01.07.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 110/1993
  3. KOVG 1957 § 4 gültig von 01.07.1972 bis 30.06.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 163/1972

Rechtssatz

Ist eine Gesundheitsstörung zum Teil auf eine Dienstbeschädigung zurückzuführen, zum Teil anlagebedingt, so gebührt nur ein entsprechender Teil an Leistungen aus der Kriegsopferversorgung.

Schlagworte

Besondere Rechtsprobleme Verschlimmerungsanteil

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1951:1950002528.X02

Im RIS seit

10.11.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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