RS Vwgh 1951/11/21 2409/51

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Veröffentlicht am 21.11.1951
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y13698;

Rechtssatz

Bei der Mitteilung, daß über einen Gnadenantrag gesondert entschieden werde, handelt es sich um keinen Bescheid. *

E 21.11.1951, 2409/51 #1;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1951:1951002409.X01

Im RIS seit

11.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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