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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §249 Abs1;Beachte
y16039; yk16783Rechtssatz
Die Berufung gegen einen Steuerbescheid ist auch dann zulässig, wenn der Bescheid an Stelle eines früheren Bescheides getreten ist. Die Berufung ist auch gegen Bescheide zulässig, die auf Weisung ergangen sind.
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B 7.12.1951, 1793/51 #1 VwSlg 507 F/1951
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1951:1951001793.X01Im RIS seit
07.12.1951