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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Das Vorhandensein eines Zustellungsbevollmächtigten macht doch die unmittelbare Zustellung eines Bescheids an den Adressaten und daher auch eine allfällige Ersatzzustellung nicht ungültig; diese Art der Zustellung in einem solchen Fall ist nicht als ein wesentlicher Verfahrensmangel zu werten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1951:1951001175.X01Im RIS seit
23.04.2002