RS Vwgh 1951/12/14 0946/50

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Veröffentlicht am 14.12.1951
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y12532;

Rechtssatz

Die Bezeichnung eines Gesetzes kann wohl herangezogen werden, um dessen Wortlaut auszulegen, sie kann aber eine fehlende Gesetzesbestimmung nicht ersetzen.

*

E 14.12.1951, 946/50 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1951:1950000946.X01

Im RIS seit

14.12.1951
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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