RS Vwgh 1952/2/1 2544/50

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 01.02.1952
beobachten
merken

Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §193;
  1. BAO § 193 heute
  2. BAO § 193 gültig ab 19.04.1980 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0848/51 E 28. September 1951 VwSlg 464 F/1951 RS 3

Stammrechtssatz

Das Bewertungsgesetz knüpft die Zulässigkeit der Wertfortschreibung nicht etwa an die Voraussetzung, daß sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, es gibt vielmehr die Möglichkeit, auch Fehlbewertungen, die sich bei der letzten Einheitswertfeststellung ergeben haben, im Wege einer Wertfortschreibung für die Zukunft zu bereinigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1952:1950002544.X03

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

30.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten