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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §90;Rechtssatz
Ein ärztliches Gutachten, das die Beurteilung enthält, welche Betätigung der körperlichen und geistigen Konstitution des Beschädigten entspricht, stellt kein für die Klärung des Tatbestandes hinreichendes Beweismittel dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1951000076.X10Im RIS seit
24.07.2001Zuletzt aktualisiert am
01.07.2009