RS Vwgh 1952/2/20 1397/49

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Veröffentlicht am 20.02.1952
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Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht
40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Eine Übertretung der Devisenvorschriften (Verbrauch eines Exporterlöses durch einen Inländer im Ausland ohne Genehmigung der Nationalbank) wird deshalb, weil sie begangen wurde, um ein bedeutendes Geschäft zustande zu bringen, nicht als Notstandshandlung straffrei.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1952:1949001397.X01

Im RIS seit

20.02.1952
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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