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37/01 Geldrecht WährungsrechtRechtssatz
Eine Übertretung der Devisenvorschriften (Verbrauch eines Exporterlöses durch einen Inländer im Ausland ohne Genehmigung der Nationalbank) wird deshalb, weil sie begangen wurde, um ein bedeutendes Geschäft zustande zu bringen, nicht als Notstandshandlung straffrei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1949001397.X01Im RIS seit
20.02.1952