RS Vwgh 1952/3/26 1302/49

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Veröffentlicht am 26.03.1952
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Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht

Norm

DevG §15 Abs1;
DevG §23 Abs1;

Beachte

y23974;

Rechtssatz

Daß die Reichsmark durch das deutsche Währungsgesetz vom 20.6.1948 mit der Einführung der DM als Zahlungsmittel ab 21.6.1948 außer Kraft gesetzt worden war und Reichsmark-Silbermünzen von diesem Zeitpunkt an Handelsmünzen waren, ändert nichts an der Strafbarkeit des Beschwerdeführers, der am 31.10.1948 im Besitz von Reichsmark-Silbermünzen angetroffen worden ist.

*

E 26.3.1952, 1302/49 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1952:1949001302.X01

Im RIS seit

26.03.1952
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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