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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtRechtssatz
Es handelt sich um ein in Form einer GnbR geführtes Kaffeehaus. Bei einer Betriebsprüfung wurde ua festgestellt, daß kein Wareneingangsbuch geführt wurde, daß Registrierungskassenstreifen fehlten und daß Schwarzeinkäufe in den Büchern nicht aufscheinen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1950001101.X01Im RIS seit
26.03.1952Zuletzt aktualisiert am
25.01.2011