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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §131 Abs1 Z2;Beachte
y14582;Rechtssatz
Wird nach Aufdeckung von Fehlbeträgen oder Mehrbeträgen in der Buchführung behauptet, sie seien durch Darlehen, Einlagen oder ähnliche Vorgänge bedeckt, dann vermag diese Behauptung die Vermutung einer Mangelhaftigkeit der Buchführung nicht zu entkräften, weil diesfalls die Darlehen, Einlagen usw eben auch hätten verbucht werden müssen.
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E 28.3.1952, 1597/51 #1;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1951001597.X01Im RIS seit
28.03.1952