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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen in Widerlegung des Beschwerdevorbringens darüber, daß der VwGH kein Parteiengehör zu wahren hat, wenn er die Gesetzmäßigkeit des angefochtenen Bescheides aus anderen als den im Bescheid angeführten Gründen für gegeben erachtet. (Daher: Auch keine Wiederaufnahme)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1951000619.X01Im RIS seit
02.12.2002Zuletzt aktualisiert am
20.04.2011