Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Beachte
y13222;Rechtssatz
Die Finanzbehörde hat von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Steuerpflicht und die Bemessung der Steuer wesentlich sind, und die Angaben des Steuerpflichtigen auch zu seinen Gunsten zu prüfen sowie bei einer Schätzung alle Umstände zu berücksichtigen, die für die Schätzung von Bedeutung sind. *
E 23.4.1952, 1274/50 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1950001274.X01Im RIS seit
23.04.1952