RS Vwgh 1952/4/25 0813/50

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.04.1952
beobachten
merken

Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht

Norm

DevG §16;

Beachte

y24032;

Rechtssatz

Die Aufforderung der Österreichischen Nationalbank an einen Deviseninländer, sein Guthaben bei einem ausländischen Kreditinstitut auf seine Rechnung auf das Konto der Nationalbank bei diesem Kreditinstitut übertragen zu lassen, ist ein behördlicher Bescheid, der der Anfechtung vor dem VwGH unterliegt (Hinweis E 31.3.1950, B 251/49).

*

E 23.4.1952, 813/50 #2 VwSlg 566 F/1952

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1952:1950000813.X02

Im RIS seit

25.04.1952
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten