RS Vwgh 1952/5/7 1726/51

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Veröffentlicht am 07.05.1952
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §239;
  1. BAO § 239 heute
  2. BAO § 239 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022
  3. BAO § 239 gültig von 19.04.1980 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Beachte

y16848;

Rechtssatz

Der Anspruch auf Erstattung einer auf Grund eines Bescheides bezahlten Abgabe entsteht nicht schon mit einer Änderung der Verhältnisse, die dem Abgabepflichtigen den Anspruch auf Aufhebung des Bescheides gibt, sondern erst mit dem Inkrafttreten eines neuen Bescheides, der den ersten Bescheid aufhebt.

*

E 7.5.1952, 1726/51 #1 VwSlg 577 F/1952

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1952:1951001726.X01

Im RIS seit

07.05.1952
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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