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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §239;Beachte
y16848;Rechtssatz
Der Anspruch auf Erstattung einer auf Grund eines Bescheides bezahlten Abgabe entsteht nicht schon mit einer Änderung der Verhältnisse, die dem Abgabepflichtigen den Anspruch auf Aufhebung des Bescheides gibt, sondern erst mit dem Inkrafttreten eines neuen Bescheides, der den ersten Bescheid aufhebt.
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E 7.5.1952, 1726/51 #1 VwSlg 577 F/1952
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1951001726.X01Im RIS seit
07.05.1952