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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §34;Rechtssatz
Die Feststellung, dass ein Leiden (hier Lymphogranulom) zum Tode geführt hat, kann für sich allein den Schluss nicht rechtfertigen, dass das Leiden anlagebedingt war.
Schlagworte
Besondere Anerkennungsfälle (siehe auch Krankheit und paarige Organe)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1951002740.X02Im RIS seit
23.10.2002Zuletzt aktualisiert am
12.07.2018