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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §45 Abs2;Rechtssatz
Die Schiedskommission beim Landesinvalidenamt hat bei der Entscheidung über den Anspruch auf Hinterbliebenenrente aus der Kriegsopferversorgung auch die Schlüssigkeit von Sachverständigengutachten zu überprüfen.
Schlagworte
Gutachten Beweiswürdigung der Behörde Verfahrensrecht Aufgabe des Sachverständigen Wertung von Sachverständigengutachten Befund und Attest (siehe auch KOVG §90 Abs1) Verfahrensrecht Aufgabe der Behörde Überprüfung von SachverständigengutachtenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1951002740.X01Im RIS seit
23.10.2002Zuletzt aktualisiert am
12.07.2018