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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §239;Beachte
y16847;Rechtssatz
Ein Ansuchen um Rückerstattung eines Zollbetrages, das keinen Hinweis auf die gesetzliche Grundlage für eine solche Erstattung enthält, ist deshalb noch kein Ansuchen um gnadenweise Erstattung die Entscheidung über dieses Ansuchen keine Entscheidung über eine "Rückerstattung im Gnadenweg". *
E 28.5.1952, 2240/51 #1 VwSlg 593 F/1952
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1951002240.X01Im RIS seit
28.05.1952