RS Vwgh 1952/5/28 1795/50

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Veröffentlicht am 28.05.1952
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §3 Abs1 Z2;
ErbStG §3 Abs4;
EStG 1939 §12 Z2;
EStG 1953 §12 Z2;

Beachte

y6286; yk10569; yk10724

Rechtssatz

Eine Schenkung der Eltern an ein Kind wird dadurch, daß das Kind dafür die Verpflichtung zur Mithilfe in der elterlichen Wirtschaft übernimmt, nicht zu einem entgeltlichen Rechtsgeschäft.

*

E 28.5.1952, 1795/50 #1 VwSlg 589 F/1952

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1952:1950001795.X01

Im RIS seit

28.05.1952
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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