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22/01 JurisdiktionsnormRechtssatz
Eine zeitweilige Abwesenheit zieht insbesondere dann nicht den Verlust des ordentlichen Wohnsitzes nach sich, wenn durch Saisonarbeiten in der Land- und Forst- und Bauwirtschaft bedingt gewesen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:P002251.P01Im RIS seit
10.01.2005