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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §502 Abs1;Rechtssatz
Unter einer Anhaltung, die den Anspruch auf Anrechnung eines Zeitraumes als Pflichtbeitrag begründet, ist nur eine volle Freiheitsentziehung, nicht eine bloß mit Meldezwang verbundene Konfinierung zu verstehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1950002613.X02Im RIS seit
28.08.2003