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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §502 Abs1;Rechtssatz
Eine schon vor dem März 1938 aus wirtschaftlichen Gründen eingetretene, jedoch aus Gründen der Abstammung darüber hinaus andauernde Arbeitslosigkeit bildet einen Begünstigungstatbestand.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1950002613.X01Im RIS seit
28.08.2003