RS Vwgh 1952/6/27 1462/50

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Veröffentlicht am 27.06.1952
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15422;

Rechtssatz

Auch der Umstand, daß eine Buchhaltung insgesamt als nicht ordnungsgemäß verworfen wird, schließt es nicht aus, daß den Geschäftsbüchern einzelne glaubwürdig erscheinende Sachverhaltselemente entnommen werden.

*

E 27.6.1952, 1462/50 #2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1952:1950001462.X01

Im RIS seit

27.06.1952
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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