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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y15422;Rechtssatz
Auch der Umstand, daß eine Buchhaltung insgesamt als nicht ordnungsgemäß verworfen wird, schließt es nicht aus, daß den Geschäftsbüchern einzelne glaubwürdig erscheinende Sachverhaltselemente entnommen werden.
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E 27.6.1952, 1462/50 #2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1950001462.X01Im RIS seit
27.06.1952