RS Vwgh 1952/7/7 1055/50

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.07.1952
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Index

32/03 Steuern vom Vermögen
33 Bewertungsrecht

Norm

BewG 1955 §79 Abs3;
VermStG §4;
  1. BewG 1955 § 79 heute
  2. BewG 1955 § 79 gültig ab 01.12.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 818/1993
  3. BewG 1955 § 79 gültig von 28.05.1971 bis 30.11.1993 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 172/1971

Beachte

y11630;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH Erkenntnis 1952/05/16 1284/50 2

Stammrechtssatz

Der Besitzer eines in Österreich gelegenen Hauses, der in Österreich vermöge seines derzeitigen Wohnsitzes im Ausland beschränkt steuerpflichtig ist, kann Hypothekarschulden, die auf seinem inländischen Hausbesitz aushaften, bei der Veranlagung zur Vermögensteuer und zur Vermögensabgabe absetzen, wenn er die Schulden aufgenommen hatte, um die ihm von seinem Inlandsvermögen vorgeschriebene Judenvermögensabgabe entrichten zu können.

*

E 16.5.1952, 1284/50 #2 VwSlg 582 F/1952;

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1952:1950001055.X01

Im RIS seit

14.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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