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32/03 Steuern vom VermögenNorm
BewG 1955 §79 Abs3;Beachte
y11630;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie VwGH Erkenntnis 1952/05/16 1284/50 2Stammrechtssatz
Der Besitzer eines in Österreich gelegenen Hauses, der in Österreich vermöge seines derzeitigen Wohnsitzes im Ausland beschränkt steuerpflichtig ist, kann Hypothekarschulden, die auf seinem inländischen Hausbesitz aushaften, bei der Veranlagung zur Vermögensteuer und zur Vermögensabgabe absetzen, wenn er die Schulden aufgenommen hatte, um die ihm von seinem Inlandsvermögen vorgeschriebene Judenvermögensabgabe entrichten zu können.
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E 16.5.1952, 1284/50 #2 VwSlg 582 F/1952;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1950001055.X01Im RIS seit
14.01.2002