RS Vwgh 1952/7/7 0002/50

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Veröffentlicht am 07.07.1952
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §239;
SteueranpassungsG 1934 §5 Abs5;
  1. BAO § 239 heute
  2. BAO § 239 gültig ab 20.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 108/2022
  3. BAO § 239 gültig von 19.04.1980 bis 19.07.2022 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 151/1980

Rechtssatz

Der Anspruch auf Erstattung einer Steuer wird durch eine Zahlungsanweisung, die zwar erteilt, vom Angewiesenen aber nicht durchgeführt worden ist, nicht zum Erlöschen gebracht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1952:1950000002.X02

Im RIS seit

07.07.1952

Zuletzt aktualisiert am

22.07.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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