RS Vwgh 1952/7/9 2016/50

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Veröffentlicht am 09.07.1952
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Index

37/01 Geldrecht Währungsrecht

Norm

DevG §16;

Beachte

y24033;

Rechtssatz

Über die Pflicht zum Ersatz der Nebenkosten eines auf Auftrag der Österreichischen Nationalbank zwischen dieser und dem Anbietungspflichtigen abgeschlossenen Devisengeschäftes haben die ordentlichen Gerichte zu entscheiden.

*

B 9.7.1952, 2016/50 #1 VwSlg 611 F/1952

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1952:1950002016.X01

Im RIS seit

09.07.1952
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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