RS Vwgh 1952/10/3 2085/50

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Veröffentlicht am 03.10.1952
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15421;

Rechtssatz

Ein wesentliches Erfordernis für eine ordnungsgemäße Buchführung ist eine entsprechende Belegbarkeit der Buchungen. Wenn für die Wareneingangsbuchungen vielfach nur unvollständige, vom Geschäftsführer der Firma gezeichnete Eigenbelege vorhanden sind, die zum Teil nicht einmal erkennen lassen, um welche Art eingekaufter Waren es sich handelt, und die vielfach weder Mengen noch Einzelpreisangaben enthalten, die sohin völlig ungeeignet sind, eine Überprüfung der Angemessenheit der ausgewiesenen Einstandspreise zu ermöglichen, so war die belangte Behörde nicht im Unrecht, wenn sie den auf den Wareneingang bezüglichen Teil der Buchführung als nicht ordnungsgemäß bezeichnet hat.

*

E 3.10.1952, 2085/50 #2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1952:1950002085.X02

Im RIS seit

03.10.1952
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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