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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y15421;Rechtssatz
Ein wesentliches Erfordernis für eine ordnungsgemäße Buchführung ist eine entsprechende Belegbarkeit der Buchungen. Wenn für die Wareneingangsbuchungen vielfach nur unvollständige, vom Geschäftsführer der Firma gezeichnete Eigenbelege vorhanden sind, die zum Teil nicht einmal erkennen lassen, um welche Art eingekaufter Waren es sich handelt, und die vielfach weder Mengen noch Einzelpreisangaben enthalten, die sohin völlig ungeeignet sind, eine Überprüfung der Angemessenheit der ausgewiesenen Einstandspreise zu ermöglichen, so war die belangte Behörde nicht im Unrecht, wenn sie den auf den Wareneingang bezüglichen Teil der Buchführung als nicht ordnungsgemäß bezeichnet hat.
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E 3.10.1952, 2085/50 #2
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1950002085.X02Im RIS seit
03.10.1952