RS Vwgh 1952/10/15 2345/50

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Veröffentlicht am 15.10.1952
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15423;

Rechtssatz

Ausführungen darüber, daß und warum die Behörde im Beschwerdefall bei der schätzungsweisen Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen wesentliche Verfahrensvorschriften verletzt hat (ua dadurch, daß bei dem Bf, einem Kürschnermeister mit einem Gehilfen, eine wöchentliche produktive Arbeitszeit von 48 Stunden angenommen wurde). *

E 15.10.1952, 2345/50 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1952:1950002345.X01

Im RIS seit

15.10.1952
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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