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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §101 Abs3;Beachte
y13721;Rechtssatz
Die Ermächtigung der Behörde, solange die Gesellschaft einer Personengesellschaft keinen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten namhaft gemacht haben, Bescheide zur einheitlichen Feststellung des Gesellschaftsgewinnes einem der Gesellschafter mit Wirkung für und gegen alle anderen zuzustellen, reicht nicht so weit, daß sich die Behörde mit einer Ersatzzustellung an einen im Ausland abwesenden Gesellschafter begnügen dürfte, obwohl sie die Möglichkeit einer persönlichen Zustellung an einen bei ihr ausgewiesenen, im Inland weilenden Bevollmächtigten eines anderen Gesellschafters hätte.
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E 17.10.1952, 2954/51 #2 VwSlg 646 F/1952;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1951002954.X02Im RIS seit
17.10.1952