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33 BewertungsrechtNorm
BewG 1955 §64 Abs1;Beachte
y11598;Rechtssatz
Bei der Einheitsbewertung eines Betriebsvermögens und daher auch bei der Veranlagung zur Vermögenszuwachsabgabe und zur Vermögensabgabe können Garantierückstellungen für Gewährleistungsansprüche, die möglicherweise in Zukunft erhoben werden, nicht als Schuldposten in Rechnung gestellt werden. *
E 24.10.1952, 0850/50 #1 VwSlg 649 F/1952;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1950000850.X01Im RIS seit
14.01.2002