RS Vwgh 1952/11/11 2582/50

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Veröffentlicht am 11.11.1952
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Der Steuerpflichtige hat der Behörde auf Verlangen nachzuweisen, aus welchen Mitteln er seinen Lebensunterhalt bestritten hat.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1952:1950002582.X01

Im RIS seit

11.11.1952

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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