RS Vwgh 1952/11/11 0651/50

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Veröffentlicht am 11.11.1952
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y15425;

Rechtssatz

Wenn der Abgabepflichtige zum Beweis für die von ihm behauptete Unrichtigkeit der Schätzung auf Kalkulationsziffern der Innung hinweist, muß sich die Behörde mit diesem Beweisanbot auseinandersetzen.

*

E 11.11.1952, 651/50 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1952:1950000651.X01

Im RIS seit

11.11.1952
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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