Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y15425;Rechtssatz
Wenn der Abgabepflichtige zum Beweis für die von ihm behauptete Unrichtigkeit der Schätzung auf Kalkulationsziffern der Innung hinweist, muß sich die Behörde mit diesem Beweisanbot auseinandersetzen.
*
E 11.11.1952, 651/50 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1950000651.X01Im RIS seit
11.11.1952