Index
66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35 Abs1;Rechtssatz
Als Betrieb (im sozialversicherungsrechtlichen Sinn) ist eine Einheit zu verstehen, die neben dem technischen bzw dem kommerziellen Bereich auch einen Bereich von leistungsorientierten Sachwerten in sich schließt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1951001592.X11Im RIS seit
09.01.2002Zuletzt aktualisiert am
24.05.2016