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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35 Abs1;Rechtssatz
Die Unabhängigkeit eines Arbeitenden geht dann verloren, wenn ihm die eingegangene Verpflichtung auf längere Dauer die Möglichkeit nimmt, über seine Arbeitseignung und seine Arbeitszeit frei zu verfügen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1951001592.X09Im RIS seit
09.01.2002Zuletzt aktualisiert am
24.05.2016