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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §35 Abs1;Rechtssatz
Wer nicht als Unternehmer tätig ist kann selbständig oder unselbständig Arbeitender sein, je nachdem, ob er zum Empfänger der Arbeitsleistung in persönliche und wirtschaftlicher Abhängigkeit steht oder nicht.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1951001592.X08Im RIS seit
09.01.2002Zuletzt aktualisiert am
24.05.2016