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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §239;Beachte
y16842;Rechtssatz
Ob im Falle einer Rückstellung entzogenen Vermögens Steuerguthaben des Rückstellungspflichtigen auf den Rückstellungsberechtigten übergehen, richtet sich nach dem Inhalt des Rückstellungserkenntnisses.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1950002707.X02Im RIS seit
28.11.1952