RS Vwgh 1952/12/5 2559/50

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Veröffentlicht am 05.12.1952
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y13959;

Rechtssatz

Auch bei schätzungsweiser Ermittlung des Betriebsergebnisses darf sich die Behörde über erhebliche Behauptungen und Beweisanbote des Steuerpflichtigen nicht ohne Ermittlungen und Begründungen hinwegsetzen.

*

E 5.12.1952, 2559/50 #1 VwSlg 682 F/1952

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1952:1950002559.X01

Im RIS seit

05.12.1952
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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