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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs2;Beachte
y13959;Rechtssatz
Auch bei schätzungsweiser Ermittlung des Betriebsergebnisses darf sich die Behörde über erhebliche Behauptungen und Beweisanbote des Steuerpflichtigen nicht ohne Ermittlungen und Begründungen hinwegsetzen.
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E 5.12.1952, 2559/50 #1 VwSlg 682 F/1952
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1950002559.X01Im RIS seit
05.12.1952