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40/01 VerwaltungsverfahrenRechtssatz
Die auf bloß mögliche nachteilige Folgen verweisenden Gründe sind mangels Unmittelbarkeit einer drohenden Gefahr nicht geeignet, die Annahme eines Notstandes zu rechtfertigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1951001952.X02Im RIS seit
06.06.2001