RS Vwgh 1952/12/11 1952/51

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Veröffentlicht am 11.12.1952
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die auf bloß mögliche nachteilige Folgen verweisenden Gründe sind mangels Unmittelbarkeit einer drohenden Gefahr nicht geeignet, die Annahme eines Notstandes zu rechtfertigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1952:1951001952.X02

Im RIS seit

06.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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