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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §303 Abs4;Beachte
y17811;Rechtssatz
Für die Berechtigung der Behörde, ein abgeschlossenes Besteuerungverfahren wegen Aufdeckung von Fehlern anläßlich einer Betriebsprüfung wieder aufzunehmen, ist es belanglos, ob das Finanzamt diese Fehler im ursprünglichen Verfahren hätte vermeiden können.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1950002612.X01Im RIS seit
15.12.1952