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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §46 Abs1;Rechtssatz
Der Verlust zweier von mehreren Kindern durch Dienstbeschädigung gibt nur dann Anspruch auf die erhöhte Elternrente, wenn die Voraussetzungen für den Anspruch auf Elternrente an sich erfüllt sind.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1952:1951002759.X03Im RIS seit
22.01.2002